Zum Inhalt springen

Compliance

RfG ist die Abkürzung für "Requirements for Generators", was auf Deutsch "Anforderungen für Erzeuger" bedeutet.

Die europäische Netzwerkrichtlinie RfG legt Regeln für Stromerzeuger fest, die sich an das öffentliche Stromnetz anschließen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Erzeuger ordnungsgemäß funktionieren und gelten für Geräte, die nach dem 27. April 2019 gekauft wurden. In Deutschland wurden diese Regeln in der deutschen Netzwerkrichtlinie weiter ausgearbeitet.

Um nachzuweisen, dass Stromerzeuger diesen Regeln entsprechen, müssen sie Tests und Simulationen durchführen. In einigen Fällen kann ein Zertifikat einer anerkannten Stelle als Nachweis dienen. In den Niederlanden ist der Raad voor Accreditatie (Rat für Akkreditierung) eine solche anerkannte Stelle.

Die Regeln für Tests, Simulationen und Zertifikate sind im Dokument "RfG Compliance Verification" festgelegt. Dieses Dokument dient als Anleitung und beschreibt die Verantwortlichkeiten der angeschlossenen Parteien, um nachzuweisen, dass sie den Regeln entsprechen.

Hinweis: Neben den RfG-Regeln gibt es auch andere Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dieses Dokument befasst sich nur mit den RfG-Regeln.

Die RfG unterteilt Stromerzeuger in vier Gruppen basierend auf ihrer Leistung. Es gibt unterschiedliche Regeln für Erzeuger vom Typ A (800W - 1MW) und für Typen B, C und D (≥ 1MW). Dieses Dokument behandelt hauptsächlich die Regeln für die Typen B, C und D.

Für Typ A gilt, dass der Besitzer des Stromerzeugers dafür sorgen muss, dass dieser den RfG-Regeln entspricht. Hierfür kann ein Zertifikat einer anerkannten Stelle verwendet werden. Das Einreichen dieses Zertifikats reicht aus, um nachzuweisen, dass die RfG-Regeln eingehalten werden, garantiert jedoch noch nicht, dass sie auch tatsächlich an das Netz angeschlossen werden können.

In Kürze bedeutet Compliance, dass die Infrastruktur den Vereinbarungen im Netzcode (/BWBR0037940/2022-10-25) entspricht und die angeschlossenen Energieerzeuger den RfG-Anforderungen (Anforderungen für Erzeuger) gerecht werden.